Betrifft den Radweg Theilheim – Randersacker
In Ihrem Artikel vom 21. Juli 2014 berichten Sie über den geplanten Radweg Theilheim-Randersacker. In der Gemeinderatssitzung am 3. Juni 2014 wurde eine Absichtserklärung beschlossen, einen Radweg nach Randersacker zu bauen, falls eine Einigung mit der Gemeinde Randersacker über den Bau des Radweges nicht zustande kommt. Auf Antrag des Gemeinderates Pfeuffer sollte dann die Gemeinde Theilheim in Eigenregie den Radweg bis zur Gemeindegrenze erstellen. Auf den Einwand des Kreis- u. Gemeinderates Fred Stahl, dass uns dadurch die staatlichen Fördergelder verloren gingen, wurde dies von BGM Hennig verneint und aus dem Gremium kam der Einwand, dass „… wir Theilheimer den Radweg günstiger erstellen können, als dies mit staatlicher Förderung möglich wäre“!
Daß der Radweg schnellstens erstellt werden muss ist unbestritten und sollte nicht erst 2018 fertig gestellt sein, sondern spätestens Ende kommenden Jahres 2015.
Für Gemeinderat Fred Stahl ist es nicht nachvollziehbar, dass man die Beratungen und Verhandlungen über den Bau des Radweges mit Randersacker ohne die Einbeziehung der Bürgerinitiative Pro-Radweg und der im Gemeinderat vertretenen Parteien durchführt. Leider bekommt die Bürgerinitiative Pro-Radweg die Infos nur aus dritter Hand.
Randersacker favorisiert natürlich den Radweg durch ihre Weinberge, um die Wirtschaftswege zu finanzieren und auf Allgemeinkosten instand zu halten!
Der Ausbau des Radweges durch die Weinberge ist für den Alltagsradfahrer unattraktiv, zu bergig und wird staatlich auch nicht gefördert!
Gemeinderat Fred Stahl favorisiert die Nordseite an der Staatsstraße unter Einbeziehung des fast 3m breiten Straßengrabens und die vorhandenen Gehwege in Theilheim und Randersacker zur gemeinsamen Nutzung als Geh- und Radwege.
So könnte man einen durchgehenden Radweg von Theilheim nach Randersacker erstellen, ohne die Straßenseite zu wechseln und mit dem geringsten Eingriff in die Natur.
Der Bau des Radweges ist nur rechts oder links der Staatsstraße realisierbar. Um den bestmöglichen Bau des Radweges zu erreichen müssten alle Beteiligten, d.h. Landratsamt Würzburg, Naturschutzbehörde, Straßenbauamt, Gemeindevertreter von Randersacker und Theilheim, Grundstückseigentümer, Bürgerinitiative Pro-Radweg , Architekturbüro u. ADFC eine gemeinsame förderungsfähige Lösung erarbeiten! Nur so ist auch eine maximale Förderung von 90% möglich.
Allerdings drängt die Zeit, der Förderungsantrag müsste bis Oktober/November 2014 beim Landkreis Würzburg eingereicht werden, um noch die Förderung im Jahr 2015 zu erhalten.
Der Radweg sollte natürlich nicht in Theilheim enden, sondern müsste in den Landkreis Kitzingen weitergeführt werden, um den Anschluss an den Radweg Mittelfranken zu erhalten! Die finanzielle Belastung , ist bei einer Förderung bis zu 90% bei korrekter Planung für beide Gemeinden, Randersacker und Theilheim , tragbar.
Fred Stahl, Bündnis 90 / Grüne, Gemeinderat Theilheim und Kreisrat Landkreis Würzburg