Nach der Begrüßung der Anwesenden stellt 1. Bürgermeister Henig fest, dass die Einladung ordnungsgemäß zugegangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Bedenken gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

1. Bürgermeister Henig bittet, die Tagesordnung um den Punkt 6a zu erweitern.
TOP 6a:
1. Teilabbruch Scheune und ehemaliger Viehstall / 2. Umbau-Neubau Nutzungsänderung der OG-Wohnung und einer Scheune mit Querbau zum Wohnhaus / 3. Errichtung eines Weinlagers, Grundstück Fl.Nr. 121, Hauptstraße 15

Beschluss:
Die Tagesordnung wird mit der Erweiterung um TOP 6 a genehmigt.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
1512120

Anmerkung: Gemeinderat Johannes Lang nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung zu diesem Punkt nicht teil.


TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom09.10.2018

Beschluss:
Das geänderte Protokoll der Sitzung vom 09.10.2018 wird genehmigt.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
11513130


TOP 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 06.11.2018

Beschluss:
Das Protokoll der Sitzung vom 06.11.2018 wird genehmigt.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
21513120

Gemeinderätin Gläßel enthält sich der Abstimmung da sie an der Sitzung nicht teilgenommen hat.

 


TOP 3: Bekanntmachung von Beschlüssen aus der Sitzung vom 11.09.2018, für die die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist.

Es wurden in dieser Sitzung keine Beschlüsse gefasst, über die in punkto Wegfall der Nichtöffentlichkeit zu entscheiden wäre.


TOP 4: Freiwillige Feuerwehr Theilheim; Rücktritt des 1. Kommandanten Thomas Müller

Sachvortrag: Der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim, Herr Thomas Müller, hat mit Schreiben vom 06.11.2018 seinen Rücktritt von seinem Amt zum 01.01.2019 erklärt. Er hat dieses Amt seit 2006 inne. Er wird weiterhin aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim bleiben.

Gemäß Art. 8 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf 6 Jahre zu wählen. Die Wahl hat innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten zu erfolgen.

Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim findet am Samstag, 19. Januar 2019, statt. In dieser Versammlung soll der neue Kommandant gewählt werden. Die Gemeinderatsmitglieder erhalten dazu noch eine Einladung.

Debatte:  Der Gremiumsleiter bittet die Gemeinderäte an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.


TOP 5: Antrag der Lernhilfe Hemm auf Anbringen von Hinweisschildern in Theilheim

Sachvortrag: Herr Stefan Hemm aus Theilheim betreibt im Gebäude der VR-Bank eine Lernhilfe. Er hat wegen der Anbringung von Hinweisschildern auf die Lernhilfe mit der Beschriftung „Lernhilfe Hemm“ an verschiedenen Stellen im Ort an Masten und Pfosten der Gemeinde Theilheim angefragt.
Die Hinweisschilder sollen so groß wie die des Autohauses Henneberger sein. Diese haben eine Größe von 250 x 700 mm. Die Schilder sollen an folgenden Stellen angebracht werden:

  • Gerbrunner Wegan bestehendemStraßenschilderpfosten
  • Ecke Hauptstraße / Brunnenstraße an bestehendem Straßenschilderpfosten
  • Ecke Westheimer Straße / Siedlungsstraße an bestehendem Straßenbeleuchtungsmasten
  • Grünanlage Kilian-Wallrapp-Straße an bestehendem Straßenbeleuchtungsmasten

Debatte: Aus dem Gremium wird geäußert, dass eine einheitliche Beschilderung sinnvoll wäre. Man könne durch ein einheitliches Konzept den Ort attraktiver gestalten. Hierbei hält man eine Beteiligung der Gewer-betreibenden für sinnvoll. Die Größe der Schilder, die individuell gestaltet und auf bestimmte Maße beschränkt sein sollen, wird im Gremium diskutiert.

1. Bürgermeister Henig erklärt, dass der Vorschlag einer einheitlichen Beschilderung vor einigen Jahren schon einmal Thema war. Das Interesse war jedoch auch aufgrund des hohen Kostenaufwandes nicht sehr hoch. Der Gremiumsleiter schlägt vor, die Gewerbetreibenden anzuschreiben, um deren Interesse zu erkunden und auch abzuklären, was eine Beschilderung kosten würde.

Beschluss:
Dem Anliegen zum Aufstellen von vier Hinweisschildern wird stattgegeben. Die Gestaltung der Hinweisschilder ist mit der Gemeindeverwaltung abzu- stimmen. Die Gestattung kann von der Gemeinde ohne Nennung von Grün- den jederzeit und ohne Anspruch auf irgendwelche Ersatzleistungen wider- rufen werden. Für Personen- oder Sachschäden, die durch die Schilder ent- stehen, übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung, auch nicht für Schäden, die an den Schildern entstehen.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
5.1513130


TOP 6: Stellplatzsatzung für die Gemeinde Theilheim

Sachvortrag: Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 09.10.2018 mit dem Erlass einer Stellplatz-satzung befasst. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1: 
In die vorgelegte Satzung wird als zusätzlicher Punkt mit aufgenommen, dass für Wohneinheiten über 120 m² Wohnfläche ein weiterer Stellplatz herzustellen ist.
Abstimmungsergebnis: 8 : 6.

Beschluss 2:
Der vorgelegten Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung, Stand 27.09.2018, wird mit den Ergänzungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 1.

In der Gemeinderatssitzung am 06.11.2018 wurde das Protokoll der Sitzung vom 09.10.2018 nicht genehmigt. So wurde in der Sitzung gesagt, dass Stellplätze in einem Radius von nicht mehr als 100 m zum Baugrundstück nachzuweisen sind. Von Seiten der Verwaltung wurde ferner darauf hingewiesen, dass der Beschluss mit den 120 m² nur für die Wohneinheiten, nicht aber für die Wohngebäude ge- fasst wurde, was zu einer Ungleichbehandlung führen würde. Es wurde deshalb vorgeschlagen, den Punkt Stellplatzsatzung neu zu behandeln.

Die Verwaltung hat den Entwurf der Stellplatzsatzung nun geändert. Unter §4 – Möglichkeiten zur Erfüllung der Stellplatzpflicht – wurde in Klammern folgende Ergänzung analog der Satzung der Gemeinde Rottendorf vorgenommen:

(in einem Radius von nicht mehr als 100 Meter). Des Weiteren wurde die Richtzahlenliste für die notwendigen Stellplätze in der Weise geändert, dass nicht mehr auf Wohngebäude und Wohneinheiten, sondern nur noch auf Wohngebäude ab- gestellt wird. Dieser Modus ist transparenter. Einer Regelung der Stellplatzgröße bedarf es nicht, weil dies in der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung geregelt ist.

Debatte: Aus dem Gremium wird der Bereich des „Altortes“ angesprochen. Hierauf wird entgegnet, dass dazu eine Regelung unter § 4 Absatz 3 getroffen wurde.

Beschluss 1:
Die Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018, die unter dem TOP 9 zur Stellplatzsatzung gefasst wurden, werden aufgehoben.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
6.11513130

Beschluss 2:
Der vorgelegten Stellplatzsatzung, Stand 03.12.2018, wird zugestimmt.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
6.21513121

TOP  6a:
1. Teilabbruch Scheune und ehemaliger Viehstall
2. Umbau-Neubau-Nutzungsänderung der OG-Wohnung und einer Scheune mit Querbau zum Wohnhaus
3. Errichtung eines Weinlagers, Grundstück Fl.Nr. 121, Hauptstraße15

Sachvortrag: Der Bauherr hat die Absicht, die bestehende Wohnung im Obergeschoss des An-wesens Hauptstraße 15 umzubauen und über den ehemaligen Viehstall bis in die vorhandene Scheune hinein zu vergrößern.

Im vorhandenen Wohnhaus Hauptstraße 15 im Obergeschoss sollen Zwischenwände ausgebaut und neu errichtet werden. Auf der Nordseite zum Hof hin soll zur ausreichenden Belichtung des Elternschlafzimmers ein Fenster versetzt und der Hauptzugang vom Wintergarten zum Schlafbereich geschaffen werden.

Weiterhin soll der Dachstuhl und die Außenwand des ehemaligen Viehstalls zur Hofseite abgebrochen, ein Deckendurchbruch zum Einbau eines Treppenaufgangs erstellt und der ehemalige Stallboden zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmedämmung ausgebaut und tiefergelegt werden.

Damit ausreichend Sonnenlicht im Bereich des Wintergartens und des Treppenaufgangs eingefangen werden kann, soll die Dachfläche zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 122 (Jürgen Wallrapp) um 25 cm abgesenkt und statt der vorhandenen Dachneigung von 26° nunmehr ein Dach mit 20° Dachneigung als versetztes Pultdach errichtet werden. Die Dachneigung zur Hofseite soll bei 26° bleiben.

Der westliche Teil der ehemaligen Scheune soll bis zur Scheunendurchfahrt und bis auf die Grundmauern abgebrochen werden. Damit das Erdgeschoss weiterhin zum Abstellen von landwirtschaftlichem Gerät genutzt werden kann, soll ein Stahlbeton-Unterzug mit einer Stahlbetondecke und einer Brandwand vorgesehen wer- den. Im Erdgeschoss der Scheune soll ferne ein Weinfasslager bzw. ein Flaschenlager entstehen.

Durch das Tiefersetzen der Dachflächen im Scheunenbereich und im Bereich des ehemaligen Viehstalls werden die vorhandenen Abstandsflächen geringer, aber die Belichtung der angrenzenden Grundstücke Fl.Nr. 122 (Jürgen Wallrapp), Fl.Nr. 100 (Ralf Kirschbauer) und Fl.Nr. 105 (Werner Fröhling) verbessert. Hier ist eine Abweichung von den Abstandsflächennotwendig.

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit bemisst sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Erfordernis des Einfügens hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die bestehende Bebauung ist erfüllt. Die Erschließung ist gesichert, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Damit liegen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen vor.

Sämtliche Grundstücksnachbarn haben die Baupläne unterschrieben und damit ihr Einverständnis zur Planung dokumentiert. Über die beantragte Abweichung von den Abstandsflächen hat die Baugenehmigungsbehörde zu befinden.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
6a1512120

Anmerkung: Gemeinderat Johannes Lang nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung zu diesem Punkt nicht teil.


TOP 7: Jakobstalhalle Theilheim; Neuvergabe derReinigungsleistungen

Sachvortrag:  Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Theilheim hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 beschlossen, den mit der Fa. Blank aus Unterpleichfeld bestehenden Reinigungsvertrag vom 21.11.2011 für die Jakobstalhalle Theilheim zu kündigen und die Reinigungsleistungen zum 01.01.2019 neu auszuschreiben.

Folgende Firmen wurden um die Abgabe eines Angebots gebeten:

  • Blank GmbH,Unterpleichfeld
  • Gebäudereinigung Fleischmann, Giebelstadt
  • Dorfner Gebäudereinigung, Würzburg
  • Schellenberg Gebäudereinigung, Würzburg
  • Operskalski PV- und Gebäudereinigung, Giebelstadt

Ergebnis der Ausschreibung:

  • Blank GmbH, Unterpleichfeld – 22.458,88 €brutto
  • Gebäudereinigung Fleischmann, Giebelstadt- 26.094,02 €brutto
  • Dorfner Gebäudereinigung, Würzburg – keine Kapazitäten frei
  • Schellenberg Gebäudereinigung, Würzburg – keine Kapazitäten frei
  • Operskalski PV-und Gebäudereinigung, Giebelstadt – kein Angebot

Ausgaben im Jahr 2018 für die Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung: 20.180,88 €.

Debatte: Es wird dargelegt, dass im Rechnungsprüfungsausschuss die jährlichen Kosten für die Reinigung der Jakobstalhalle als zu hoch angesehen wurden.

Aus dem Gremium wird hingewiesen, dass man mit den derzeitigen Reinigungs- leistungen nicht zufrieden ist. Man schlägt deshalb vor, den Vertrag mit der Fa. Blank GmbH nur für ein Jahr abzuschließen mit der Option, diesen bis zum 31.12.2019 zu kündigen. Der Vorschlag, einen weiteren Mitarbeiter für den Bauhof einzustellen, der sich speziell um die Jakobstalhalle kümmert, wird vorgebracht.

Beschluss:
Die Fa. Blank Gebäudereinigung aus Unterpleichfeld erhält auf Grundlage des Angebots vom 13.11.2018 über brutto 22.458,88 € den Auftrag für die Reinigung der Jakobstalhalle (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung). Der Reinigungsvertrag beginnt am 01.01.2019 und läuft zunächst bis zum 31.12.2019.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
71513130


TOP 8: Antrag des Gesangvereins Liederkranz auf Erlass der Nutzungsgebühr für die Jakobstalhalle

Sachvortrag: Der Gesangverein Liederkranz 1883 Theilheim e.V. hat am 03.11.2018 anlässlich seines 135-jährigen Bestehens in der Jakobstalhalle Theilheim einen Liederabend abgehalten. Dafür wurde eine Nutzungsgebühr in Höhe von 154,55 € berechnet.

Mit Schreiben vom 20.11.2018 beantragt der Verein nun den Erlass der Nutzungsgebühr. Begründet wird dies, weil das Jahresergebnis in den letzten 5 Jahren einen Verlust von jeweils um die 900 € aufgewiesen habe.

Von Seiten der Verwaltung kann der Antrag nicht unterstützt werden. Wenn die Gemeinde die Nutzungsgebühr erlässt, wird ein Präzedenzfall für alle Vereine geschaffen, die die Jakobstalhalle dauerhaft nutzen bzw. in ihr Veranstaltungen abhalten.

Debatte: Im Gremium wird zum Antrag des Liederkranzes der kulturelle Hintergrund des Vereins und die schlechte Haushaltslage dargelegt. Dem wird entgegnet, dass auch andere Verein Jubiläumsveranstal-tungen feiern und man dann auch mit entsprechenden Anträgen auf Erlass der Hallenmiete rechnen muss. Zudem haben auch andere Vereine Geldprobleme. Man solle deshalb mit dem vorliegenden Antrag keinenPräzedenzfall schaffen. Eine generelle Regelung zu treffen wird als sinnvoll angesehen. 1. Bürgermeister Henig sieht hier eine Sondersituation wegen eines Jubiläums. Er unterstützt und befürwortet diesen Antrag.

Beschluss:
Dem Antrag des Gesangvereins Liederkranz auf Erlass der Hallennutzungsgebühr in Höhe von 154,55 € wird stattgegeben.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
81513121


TOP 9: Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen, OV Theilheim, auf Förderung des öffentlichen Nahverkehrs – Senioren-Abo der APG

Sachvortrag: Das Bündnis 90 / Die Grünen, OV Theilheim, hat mit Schreiben vom 30.10.2018 Antrag zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs mit Bussen, das APG- Seniorenabo, für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Theilheim, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, gestellt. Dem Antrag ist ein Mustervertrag beigefügt, der mit dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (KU) abzu- schließen wäre.

Auf das Senioren-Abo hat die APG bei einer Bürgermeistertagung am 20.11.2018 hingewiesen. Die entsprechende Präsentation haben die Fraktionsführer im Gemeinderat erhalten. Ein entsprechender Presseartikel wurde in der Main-Post am 23.11.2018 veröffentlicht. Darauf hat Gemeinderat Bell die Verwaltung hingewiesen.

Auf das Senioren-Abo gewährt das Kommunalunternehmen einen Rabatt von 10 %, wenn die Gemeinde mindestens 5 % als Zuschuss auf das Spar-Abo ge- währt. Die Verwaltung schlägt vor, ebenfalls 10 % zu gewähren.

-Monatsticket Normalpreis                     37,50 €
-10 % Rabatt durch das KU                        3,75 €
-10 % Zuschuss der Gemeinde                  3,75 €
-Seniorenpreis                                       30,00 €

Der Bezug des Senioren-Abo erfolgt über die APG.
Diese rechnet am Jahresende mit der Gemeinde ab.

Beschluss:
Die Gemeinde Theilheim schließt mit dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg zum 01.01.2019 einen APG-Seniorenabo-Vertrag ab. Der Gemeindezuschuss beträgt 10 %.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
91513130


TOP 10: Radweg Theilheim – Randersacker, Bauvereinbarung

Sachvortrag: Das Staatliche Bauamt Würzburg hat für den Radwegbau Theilheim – Randersacker eine Vereinbarung, Stand 30.11.2018, ausgearbeitet. Grundlage der Vereinbarung ist die Planung des Ingenieurbüros Horn aus Eibelstadt sowie die Kostenberechnung über 600.000 €, Stand 15.10.2018.

Debatte: Die Verwaltung informiert, dass die Ausschreibung bis Februar abgeschlossen sein soll. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt dann bis Mai 2019.

Nachgefragt wird, ob die Ausschreibung europaweit durchgeführt werden muss. Dies wird verneint. Die Ausgestaltung des Fahrradweges wird angesprochen. Der Gremiumsleiter erklärt, dass dazu noch Fest-legungen getroffen werden können.

Beschluss:
Die vom Staatlichen Bauamt vorgelegte Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der Gemeinde Theilheim sowie dem Markt Randersacker, zum gemeinschaftlichen Bau eines Radweges im Zuge der Staatsstraße 2272 zwischen Randersacker und Theilheim wird genehmigt.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
91513130

TOP 11. Rechnungsanweisungen

Beschluss:
Die Rechnungen entsprechend der Aufstellung, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, werden nach der Verlesung durch den Sitzungsleiter anerkannt und genehmigt.

Beschluss-
nummer
Gemeinderats-
mitglieder

Abstimmungs-
ergebnis

Gesamtanzahlanwesend und
abstimmberechtigt
für den Beschlussgegen den Beschluss
91513130


TOP 12: Bekanntmachungen, Anfragen, Sonstiges

Der Bürgermeister informiert,

  • dass das Theilheimatfest 2019 stattfinden wird. Ein erster Besprechungstermin fand am 10.12.2018statt.
  • dass die Poststelle in Theilheim zum 31.12.2018 schließt. Über Räumlichkeiten, in denen eine Fortführung von Postangelegenheiten möglich wäre wurde bereits nachgedacht. Nachgefragt wurde hier auch in der VR-Bank Theilheim. Der Gremiumsleiter ist für weitere Hinweisedankbar.
  • dass am 17.01.2019 eine gemeinsame Sitzung von Gemeinderat und Kirchenverwaltung zum Kinder-gartenumbau stattfindenwird.
  • dass ein Antrag von Frau Rosemarie Rahm vorliegt, indem darauf hingewiesen wird, dass der Friedhofs-lautsprecher nicht funktioniert, dass die Sortierung in die Mülltonnen aufgrund von abweichenden Farben der Abfallbehälter problematisch ist und dass die Wege zwischen den Gräbern neu eingesät werden sollen.

Die Verwaltung erklärt, dass der Lautsprecher korrekt funktioniert, wenn der Nutzer das Mikrofon richtig bedient. Weiterhin wird erklärt, dass eine Beschriftung der Mülltonnen erfolgen wird und die Wege im kommenden Frühjahr neu eingesät werden. Aufgrund der trockenen Witterungsverhältnisse im Sommer 2018 war das Gras verdorrt.

  • dass ein Schreiben des Landratsamtes Würzburg vorliegt, indem mitgeteilt wird, dass der Aussichtsturm von Herrn Urlaub jetzt für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

1. Bürgermeister Henig dankt Herrn Thomas Müller für seinen jahrelangen Einsatz als 1. Feuerwehrkommandant. Herr Thomas Müller bedankt sich beim Bürgermeister und den Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit. Am 19.01.2019 findet die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt.

Der Gremiumsleiter informiert, dass der Gemeinde zwei Angebote für die Anschaffung von Material für die Feuerwehr vorliegen. Der Preisunterschied der beiden Angebote beträgt ca. 47 €. Hierzu erklärt 1. Feuerwehrkommandant Thomas Müller, dass in den beiden Angeboten unterschiedliche Materialien angeboten wurden. Das Angebot der Fa. 112 fällt deshalb um ca. 47 € höher aus. Dieses Angebot wird bevorzugt, da es entsprechend der Ausschreibung abgegeben wurde.

1. Bürgermeister Henig weist das Gremium darauf hin, dass das höhere Angebot nur mit Einverständnis des Gemeinderats angenommen werden darf. Hierauf erfolgt kein Einspruch. 1. Bürgermeister Henig erklärt, dass somit Einverständnis für die Annahme des höheren Angebots seitens der Gremiums-mitglieder besteht.

Gemeinderätin Wallrapp fragt nach dem Sachstand zum verkehrssicheren Schulweg in der Reisgrube. Der Gremiumsleiter erklärt, dass die Polizei hierzu keine weiteren Hinweise geben wird. Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung erneut behandelt.

Gemeinderat Stahl spricht den Einbau einer öffentlichen WC-Anlage im alten Friedhof an. Die Verwaltung teilt mit, dass hierfür eine Baugenehmigung benötigt wird. Der Punkt wird in der nächsten Sitzung besprochen.

Gemeinderat Bell weist darauf hin, dass die Risse im Radweg nach Rottendorf noch nicht ausgebessert wurden. Die Verwaltung erklärt, dass das Material für die Arbeiten bereits bestellt wurde. Die Arbeiten konnten aufgrund der derzeit schlechten Besetzung des Bauhofs noch nicht ausgeführt werden.

Weiterhin weist er auf die schlechte Beschaffenheit der Dümpfelstraße ortsauswärts hin. Er hält es für sinnvoll, die offenen Löcher auszubessern, da der Untergrund noch nicht beschädigt ist. Der Gremiums-leiter erklärt, dass es keine Fördermöglichkeit für die Arbeiten an dieser Straßen gibt. Die Verwaltung informiert, dass das Ingenieurbüro Horn in der nächsten Sitzung Ausführungen zu diesem Thema machen wird.

Gemeinderat Stahl teilt mit, dass ein Teilstück des Radwegs nach Rottendorf auf der Rottendorfer Gemarkung auf 2,50 m verbreitert wird.

Gemeinderätin Wallrapp ist erfreut, dass 2019 ein Neujahrsempfang stattfinden wird.

Anfragen der Zuhörer:

Herr Thomas Herpich erklärt, dass der Sportverein finanziell gut dasteht und keine Probleme in der Vor-standschaft vorliegen. Allein die Fußballabteilung wurde in den letzten Jahren heruntergewirtschaftet.
Er weist darauf hin, dass in anderen Orten die Hallennutzung für die Jugend kostenfrei sei. Dies wird aus dem Gremium verneint.

Zudem wartet er immer noch auf ein gemeinsames Treffen, indem die Sachlage zwischen der Gemeinde Theilheim und dem SV Theilheim besprochen werden soll.

1. Bürgermeister Honig schließt die öffentliche Sitzung mit einem Dank an die Zuhörer und guten Wünschen für das neue Jahr.

Sitzungsleiter:                                                      Schriftführerin:
Henig                                                                   Wegmann-Ebert
1. Bürgermeister                                                  Verwaltungsangestellte

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