am Dienstag, den 19.03.2019, um 19:00 Uhr, findet in der Jakobstalhalle die Bürgerversammlung 2019 statt.
Hierzu sind alle Theilheimer Bürger*innen eingeladen.

Die Bürger*innen haben ein Mitberatungsrecht, welches sie im Rahmen der Bürgerversammlung ausüben. Eine Bürgerversammlung muss, gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Unter bestimmten Umständen auch öfter.

Die Bürgerversammlungen in den letzten Jahren, waren immer sehr gut besucht. Das mag daran liegen, dass anders als in den Gemeinderatssitzungen, die Anwesenden tatsächlich richtig zu Wort kommen. Hier werden gerne aktuelle und brennende Themen, durchaus kontrovers diskutiert.

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