Gleich vorweg: Ich bin der Meinung, Theilheim braucht keinen hauptamtlichen Bürgermeister. Es kann ihn sich auch nicht leisten. Dazu aber mehr im und am Ende dieses Beitrages.
Worum geht es?
In der heutigen Sitzung des Theilheimer Gemeinderates (3.12.2019), soll die Umwandlung des Bürgermeisteramtes (erster Bürgermeister) von einer ehrenamtlichen Tätigkeit in eine hauptamtliche Tätigkeit beschlossen werden.
Der Antragsteller, der derzeitige 1. Bürgermeister der Gemeinde Theilheim, Hubert Henig, begründet dies mit: „mit den vielfältigen Aufgaben eines ersten Bürgermeisters, die sowohl während des Tages als auch am Abend zu leisten sind.“
Wie ist das Amt des Bürgermeister geregelt?
In der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern ist geregelt, dass „In Gemeinden von unter 5.000 Einwohnern sind Bürgermeister in der Regel ehrenamtlich tätig– wenn der Gemeinderat nicht das Gegenteil bestimmt.“
Mindestens kurz nach der Annahme der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid, am 1. Dezember 1946, ist der Theilheimer Bürgermeister ehrenamtlich gewesen. In ehrenamtlicher Funktion wurden Sportplätze errichtet, Kindergarten und Schule modernisiert, die Jakobstalhalle erbaut und verschieden Neubaugebiete geplant und erschlossen.
Gerade jetzt, wo im Dorf allenthalben Stillstand herrscht, die Bevölkerungszahl gegenüber 2015 bereits um 2,66% zurückgegangen ist (2.430 Einwohner / Stand Juni 2019), das einzige „Großprojekt“ – Umbau und Modernisierung des Kindergartens, via Treuhandvertrag von einem Architektur- / Planungsbüro übernommen wird – sind die anfallenden Aufgaben auf einmal nicht mehr ehrenamtlich zu leisten?
Beispiele für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, bei denen der 1. Bürgermeister Wahlbeamter ist (Hauptamtlicher Bürgermeister), sind in der Regel in sehr reichen Kommunen (hohes Gewerbesteueraufkommen) oder Gemeinden mit zeitaufwändigen oder mehreren Eigenbetrieben zu finden. Wenn also der Bürgermeister qua Amt, auch noch in geschäfts-führerender Tätigkeit für diese Eigenbetriebe verantwortlich ist. Derartige Eigenbetriebe wären z.B. ein Abwasserbetrieb (eigene Kläranlage) oder z.B. ein Blockheizkraftwerk mit Fernwärmeerzeugung, wie etwa in Greußenheim.
Nachdem die Gewerbesteuereinnahmen in Theilheim bei überschaubaren rund 190.000 € p.a. liegen, ist Theilheim sicherlich nicht den wohlhabenderen Gemeinden zuzurechnen. Unser Haushaltsvolumen (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) liegt bei durchschnittlich 5,76 Millionen €. Wobei der Haushalt 2018, mit 5,83 Mio. € Stand Juli 2019 noch nicht verprobt war und der Haushalt 2019, mit einem Ansatz i.H.v. 6,94 Mio. € lediglich eine Prognose darstellt.
Hierbei muss man aber berücksichtigen, dass die Sprünge von 4,69 Mio. € (2017) auf 5,83 Mio € (2018) und 6,94 Mio €. (2019), dem Bau des Radweges, der Sanierung des Abwassernetzes und der Modernisierung des Kindergartens geschuldet sind. Ein weiterer großer Posten (knapp 1 Mio. €) ist der Betrieb des Kindergartens und Kita, St. Johannes. Dieser Betrieb wird komplett ehrenamtlich über den Vorstand des St. Johannes Zweigvereins bewerkstelligt und belastet den Bürgermeister wohl nicht über Gebühr.
Was verdient der Bürgermeister heute?
Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Theilheim verdient heute, dies ist allerdings faktenbasierte Spekulation, rund 4.000 € im Monat, also zwischen 45.000 und 48.000 € im Jahr. Dazu kommt noch eine Aufwandsentschädigungspauschale in nicht bekannter Höhe. Auch dies ist wiederum in der Bayerischen Gemeindeordnung „Monatliche Entschädigungen für die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister*innen„geregelt.
Wie würde sich das neue Gehalt eines hauptamtlichen Bürgermeisters berechnen?
Der Antragsteller selbst, 1. Bürgermeister Hubert Henig, beziffert die Mehrkosten mit 76.000 € (sechsundsiebzigtausend Euro) – pro Jahr. Dies entspräche, einer Gesamtsumme von 456.000 € (vierhundertsechsundfünzigtausend Euro) in den nächsten sechs Jahren. Für diesen Zeitraum wird der Bürgermeister gewählt. Hierbei sind die regelmäßige Gehaltsanpassung im öffentlichen Dienst noch gar nicht berücksichtigt.
Der rechtliche Rahmen bewegt sich bei einer Größe der Gemeinde Theilheim von aktuell 2.430 Einwohner (Juni 2019), zwischen 3.017,59 € bis 4.526,40 € im Monat. Dazu erhält der Bürgermeister in der Regel eine Aufwandsentschädigung, welche vom Gemeinderat festgelegt wird. Die Höhe dieser dürfte sich an der Aufwandsentschädigung für einen hauptamtlichen Bürgermeister orientieren: also ca. 750 € monatlich.
Als hauptamtlicher Bürgermeister, ist der erste Bürgermeister ein Beamter auf Zeit. Die Grundbesoldung (Gehalt) für eine Gemeindegröße wie die Theilheims, liegt in der Besoldungsgruppe A14.
Dies bewegt sich zwischen 4.516 € und 5.811 €, je nach Alter und Dienstalter. Hierzu kommen Zuschläge für den Familienstand, etwaige Kinder. Eine Sonderzahlung im Dezember i.H.v. 65 % eines Monatsgehaltes, Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung (Beihilfe). Wen es genauer interessiert: Hier findet man die Besoldungstabelle des Deutschen Beamtenbundes.
Richtig teuer macht das Ganze für die Gemeinde allerdings die Pensionsrückstellungen. Im Falle eines hauptamtlichen Bürgermeisters, übernimmt die Gemeinde die kompletten Rückstellungen für die Pension des Beamten, und diese liegen bei einem geschätzten Wert zwischen 35.000 und 40.000 € im Jahr.
Je nach Berechnungsmodell: Bürgermeister 76.000 €, andere Quellen: 118.000 €, wird das also sehr teuer für die Gemeinde.
Fazit
Ich bin der Meinung, dass die Bestellung eines hauptamtlichen Bürgermeister für unsere Gemeinde, in keinster Weise gerechtfertigt ist.
Diese kurzfristige, überfallartige Vorgehen des Bürgermeisters (UWG), hinterlässt einen äußerst faden Nachgeschmack.
In der Bürgerversammlung, am 19. März 2019, antwortet Bürgermeister Henig auf die Frage eines Bürgers, ob es denn stimmen würde, „dass der Gemeinderat die Umwandlung des Bürgermeisteramtes planen würde“, „ihm (dem Bürgermeister) sei nichts derartiges bekannt, im Gegenteil, das würde er heute (Tag der Bürgerversammlung) zum allerersten mal hören“. Um dann aber im selben Atemzug festzustellen, dass ein Hauptamtlicher Bürgermeister mindestens das Doppelte von seinem eigenen Gehalt verdienen würde und die Umwandlung spätestens 90 Tage vor dem Wahltermin (15.03.2020 / 16.12.2019) vom Gemeinderat beschlossen werden muss.
Meiner Meinung nach, soll hier einem bislang unbekannten UWG-Bürgermeisterkandidaten eine „goldene Brücke“ gebaut werden. Dies ist um so ärgerlicher, weil es bereits mindesten zwei Bewerber für das Bürgermeisteramt gibt, die das Amt in ehrenamtlicher Funktion bekleiden würden.
Mit 76.000 € pro Jahr, bleiben wir mal bei den Zahlen des Bürgermeisters, könnte man wirklich sinnvolleres anfangen: die Kinderspielplätze neu ausstatten, der Feuerwehr längst benötigte Ausrüstung und Uniformen besorgen, dem Bauhof das ein oder andere Hilfsmittel zur Seite stellen, den Wiedereinstieg in die Städtebauförderung bewerkstelligen oder ganz aktuell, die Sanierung des Kanalnetztes schneller vorantreiben, um die exorbitanten Abwassergebühren schnellstmöglich wieder zu senken.
Thomas Herpich
externe Links – weiterführende Informationen:
• der Faktenfuchs des Bayerischen Rundfunks:
Was verdienen Bürgermeister in Bayern?
• die Bayerische Gemeindeordnung
• Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (Bayern)