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Der Antrag im Original
Die Abschrift des Protokolls vom 11.12.2018
Die Veröffentlichung des Protokolls vom 11.12.2018 im Gemeindeblatt
Die Mustersatzung
Gemeinde Theilheim
Bürgermeister Hubert Henig
alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Bachstraße 13
97288 Theilheim
Bürgerantrag gemäß Artikel 18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – „Mehr Transparenz / Informationsfreiheitssatzung“
zur Vorlage in der Bürgerversammlung am 19.03.2019 und zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Theilheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
Theilheim ist eine Gemeinde, die gerade eben eine zukunftsweisende Glasfaserverbindung für die Schule beschlossen hat, die für 29.184,75 € ein Gutachten über den Breitbandausbau in der Gemeinde erstellen ließ. Daher sollte die Gemeinde sich auch in ihrer eigenen Kommunikation modern und fortschrittlich zeigen.
Gerade in Zeiten, in denen populistische Gedanken starken Auftrieb haben, eine starke, grundsätzliche Skepsis gegenüber Behörden, Mandatsträgern und der Presse immer offener zu Tage tritt, sollte eine moderne Gemeinde transparent und offen mit ihren Bürger*innen im Dialog stehen.
Wir sehen daher eine großartige Gelegenheit, wie sich die Gemeinde hier deutlich besser aufstellen könnte. Erste Schritte wurden ja bereits unternommen. Aufgrund meines vorherigen Antrags vom 27.01.2017 „Onlinestellung der gemeindlichen Satzungen auf der Homepage der Gemeinde (www.theilheim.de)“, wurden diese dann Anfang 2018 online zur Verfügung gestellt.
Ein wirkliches Ärgernis ist in diesem Zusammenhang, die anachronistische Behandlung der Protokolle der „Öffentlichen Gemeinderatssitzungen“. Zum einen stellt die auszugsweise Veröffentlichung der Protokolle im Mitteilungsblatt der Gemeinde eine drastische Verkürzung des tatsächlichen Geschehens vor Ort dar, wichtige Bestandteile der Sitzungen werden überhaupt nicht erwähnt (siehe vergleichende Anlage zur Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2018).
Zum anderen stellt die zur Zeit einzig mögliche, persönliche Einsicht in die Protokolle nebst der ausschließlich handschriftlichen Abschrift der selben, eine kaum zu realisierende und daher nicht taugliche Möglichkeit für die Bürger*innen dar, ihre legitimen Rechte wahrzunehmen. Alleine die Abschrift des oben genannten und hier beigefügten Protokolls, benötigte vier Stunden.
Wir, die Unterzeichnenden, stellen daher den Bürgerantrag zur Bürgerversammlung 2019, dass der Gemeinderat eine „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen – Informationsfreiheitssatzung“ beschließt.
Die Rechtsgrundlage hierfür liegt in der Bayerischen Gemeindeordnung, gemäß Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i.d.F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400).
Dass dies für eine moderne, aufgeschlossene und bürger*innenfreundliche Gemeinde möglich ist, zeigen die mittlerweile über 80 Kommunen und Landkreise im Freistaat Bayern, die sich bereits eine solche Satzung gegeben haben. Darunter auch die benach-barten Städte Kitzingen (2009) und Würzburg (2011).
Eine entsprechende Mustersatzung haben wir hier ebenfalls beigefügt.
Des Weiteren stellen wir, die Unterzeichnenden, den Bürgerantrag zur Bürgerver-sammlung 2019, dass sämtliche bereits digital vorliegenden öffentlichen Informationen, den Bürger*innen auf formlosen Antrag, in angemessener Frist, kostenlos auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden.
Im Namen und Auftrag der Unterzeichnenden in den Anlage 1-4
Thomas Herpich
Vorsitzender BUND Naturschutz Theilheim
Vorsitzender Bürgerinitiative Pro-Radweg Theilheim
Sprecher der Initiative Zukunftswerkstatt Theilheim
Andreas Elbert
Stellvertreter gemäß Art 18b Absatz 2, Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Super gut und wichtig!!!